Angesichts der derzeit leider wieder stark steigenden Corona-Infektionszahlen und in Umsetzung der Beschlüsse auf Landesebene gelten in der Gemeinde Leverkusen-Mitte bis auf weiters folgende Regelungen:

Gottesdienste

    • Es gilt die 3 G-Regel (Schüler müssen ihren Schülerausweis vorzeigen)
    • Bis zum Platz wird der Mund-Nasen-Schutz getragen, am Platz kann dieser abgenommen werden
    • Auf Gemeindegesang wird momentan verzichtet
    • Musikalische Begleitung durch Ensembles ist ohne Maske möglich (z.B. Stadtkantorei, Posaunenchor)

Gruppen und Kreise

    • Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung (Inzidenz und Hospitalisierungsrate) mit 2 G (Ausnahme auch hier Menschen unter 18 Jahren, die den Schülerausweis vorlegen)

Gemeindliche Großveranstaltungen

    • Die geplanten gemeindlichen Großveranstaltungen (Seniorenadventsfeier und Neujahrsempfang) werden abgesagt

Externe Veranstaltungen, bei denen Räume der Kirchengemeinde genutzt werden

    • Veranstaltungen, die von einem externen Veranstalter durchgeführt werden und nur die Räumlichkeiten der Kirchengemeinde nutzen, sind für die Einhaltung der aktuell für diese Veranstaltungen geltenden Verordnungen der Corona-Schutzverordnung selbst verantwortlich.