Mit Blick auf die seitens des Landes NRW Ende Februar angepassten Corona-Maßnahmen gelten in der Gemeinde Leverkusen-Mitte bis auf weiteres folgende Regelungen:

 

Gottesdienste

    • Es gilt die 3G Regel (Schüler müssen ihren Schülerausweis vorzeigen). Diese wird am Eingang kontrolliert. Handdesinfektion ist optional.
    • Bis zum Platz wird der Mund-Nasen-Schutz getragen, am Platz kann dieser abgenommen werden.
    • Auf Gemeindegesang wird derzeit noch weiterhin verzichtet (Diese Regelung wird nach dem 20.3. noch einmal überprüft).
    • Musikalische Begleitung durch Ensembles ist unter Einhaltung der 2G+ Regelung ohne Maske möglich (z.B. Stadtkantorei, Posaunenchor).

 

Chöre und Musikensembles

    • Es gilt die 2G+Test (Bei Boosterung nicht erforderlich).

Konzerte und andere kulturelle Veranstaltung

    • Es gilt die 2G Regel.

Gruppen und Kreise

    • Es gilt die 2G Regel.

Externe Veranstaltungen, bei denen Räume der Kirchengemeinde genutzt werden

    • Veranstaltungen, die von einem externen Veranstalter durchgeführt werden und nur die Räumlichkeiten der Kirchengemeinde nutzen, sind für die Einhaltung der aktuell für diese Veranstaltungen geltenden Verordnungen der Corona-Schutzverordnung selbst verantwortlich. Von Gemeindeseite wird 2G gefordert.