Das Presbyterium hat noch einmal in Anlehnung an die Corona-Schutzverodnung des Landes NRW die Corona-Regelungen in der Gemeinde angepasst. Folgende Regelungen gelten bis auf weiteres:

 

Gottesdienste

  • Es gilt die 3G Regel (Schüler müssen ihren Schülerausweis vorzeigen). Diese wird am Eingang kontrolliert. Handdesinfektion ist optional.
  • Bis zum Platz wird der Mund-Nasen-Schutz getragen, am Platz kann dieser abgenommen werden.
  • Auf Gemeindegesang wird derzeit noch weiterhin verzichtet (Diese Regelung wird nach dem 20.3. noch einmal überprüft).
  • Musikalische Begleitung durch Ensembles ist unter Einhaltung der 2G+ Regelung ohne Maske möglich (z.B. Stadtkantorei, Posaunenchor).

 

Chöre und Musikensembles

  • Es gilt die 2G+Test (Bei Boosterung nicht erforderlich).

 

Konzerte und andere kulturelle Veranstaltung

  • Es gilt die 2G Regel.

 

Gruppen und Kreise

  • Es gilt die 3 G Regel.
  • Es gilt Maskenpflicht beim Bewegen sowie auf festen Sitzplätzen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m unterschritten wird.

 

Externe Veranstaltungen, bei denen Räume der Kirchengemeinde genutzt werden

  • Veranstaltungen, die von einem externen Veranstalter durchgeführt werden und nur die Räumlichkeiten der Kirchengemeinde nutzen, sind für die Einhaltung der aktuell für diese Veranstaltungen geltenden Verordnungen der Corona-Schutzverordnung selbst verantwortlich.