In Anpassung an die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 1. April 2022 gelten in der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Mitte folgende Regelungen:

 

Gottesdienste

  • Es gibt keine Zugangsbeschränkung und Zugangskontrolle.
  • Es wird gebeten, bei Bewegungen im Raum mindestens eine medizinische Maske zur tragen.
  • Singen bei separaten Amtshandlung ist erlaubt.
  • Zum Schutz gefährdeter Gruppen wird auf allgemeinen Gesang im Gemeinde-Gottesdienst noch verzichtet. Es besteht aber die Möglichkeit von den Emporen aus die Lieder mitzusingen.
  • Ab Mai wird geplant, das Kirchenkaffee wieder im Anschluss an den Gemeindegottesdienst anzubieten.

 

Chöre und Musikensembles

Es gibt keine Einschränkungen. Es wird gebeten, bei Bewegungen im Raum mindestens eine medizinische Maske zur tragen.

 

Konzerte und andere kulturelle Veranstaltung

Es gibt keine Einschränkungen. Es wird gebeten, bei Bewegungen im Raum mindestens eine medizinische Maske zur tragen.

 

Gruppen, Kreise und Jugendarbeit

Es gibt keine Einschränkungen. Es wird gebeten, bei Bewegungen im Raum mindestens eine medizinische Maske zur tragen.

 

Externe Veranstaltungen, bei denen Räume der Kirchengemeinde genutzt werden

Veranstaltungen, die von einem externen Veranstalter durchgeführt werden und nur die Räumlichkeiten der Kirchengemeinde nutzen, sind für die Einhaltung der aktuell für diese Veranstaltungen geltenden Verordnungen der Corona-Schutzverordnung selbst verantwortlich.